Oftmals kommt es beim Transport von Möbeln oder sperrigen Gepäck zu Unfällen und Beschädigungen. Wir möchten kurz aufzeigen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt:
1. Möbeltransport mit einer Speditionsfirma
Die Speditionsfirma ist pflichtgemäß für alle Schadenfälle versichert, für die sie haftet. Nach §§ 426, 427 Abs. 1 HGB ist die Möbelspeditionsfirma in manchen Fällen von seiner Haftung befreit.
Beispiel 1: Unfall im Tunnel
Bei einem Stau im Tunnel fährt ein KFZ auf die stehenden Fahrzeuge auf. Das im Stau stehende Fahrzeug des Möbelspediteurs brennt aus. Ein Unfall war für diesen unvermeidbar.
Beispiel 2: Rotlichtverstoß
Durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, der eine rote Ampel übersehen hat, kommt es zu einem Unfall, bei dem die IKEA Möbel auf dem Fahrzeug des Möbelspediteurs beschädigt werden.
Beispiel 3: Unfall durch Naturgewalten
Infolge widriger Witterungsverhältnisse verunfallt der Möbelwagen samt Ladung. Beispielsweise durch einen Orkan oder durch eine Schneelawine. Eine Haftung der Möbelspeditionsfirma ist nach Gesetz nicht gegeben.
2. Möbeltransport mit dem eigenen Auto
Es muss betrachtet werden, was genau beschädigt worden ist. Falls also der Schaden am Auto beim Einparken am Parkplatz der IKEA Filiale passiert ist, ist die
Kfz-Versicherung für den Schaden zuständig.
Falls aber der Schaden am Auto durch das Einladen der IKEA Möbel verursacht worden ist, ist die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Regulierung zuständig. Die private Haftpflichtversicherung bezahlt aber nicht, falls Sie selbst Ihr eigenes Auto beschädigen.
Gleiches gilt auch, falls bei der Fahrt – beispielsweise durch eine Vollbremsung – die neu gekauften IKEA Möbel beschädigt werden.